Willkommen auf der Homepage zur Telearbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung

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Rechsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage für die Telearbeit in der Niedersächsischen Landesverwaltung ist die zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung abgeschlossene Vereinbarung gem. § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz

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